Nach dem Emdener Kantor Bock erhielt die 966 gegründete Stadt Haldensleben das erste Privileg zum Bierbrauen im Jahre 1279 vom Magdeburger Erzbischof Günther I. Es lautete darin, dass jeder seiner lieben getreuen Bürger in Neuhaldensleben, wer Belieben dazu habe, berechtigt sein solle, Bier vom Gerstenmalze, aber nicht vom Weizenmalze, zu brauen und zu verkaufen.