Mehr Hilfen in besonderen Lebenslagen ausgezahlt
Im Jahr 2018 bekamen 39.647 Personen Hilfen nach dem 5. bis 9. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII). Wie das Statistische Landesamt mitteilt, waren das 817 Menschen mehr als im Jahr zuvor (+2,1 %). Damit stieg die Zahl der Empfänger erstmals seit 2015 wieder an.
Schwerpunkt der gewährten Hilfen bildete die Unterstützung zur Eingliederung behinderter Menschen. Sie fördert die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, soll aber auch helfen eine drohende Behinderung abzuwenden oder deren Folgen zu beseitigen bzw. abzumildern. 29.642 Männer, Frauen und Kinder mit Beeinträchtigungen nahmen 2018 diese Hilfe zur Überwindung von Barrieren in Anspruch. Im Vergleich zum Vorjahr war das ein Anstieg von 1,0 Prozent (+292 Personen). Mehr als ein Drittel der Menschen, für die die tägliche Lebensverrichtung erschwert ist, waren weiblich (11.542 Personen). Eine wichtige Form der Hilfestellung war für 10.957 Männer und Frauen die Tätigkeit in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen, 12.784 Hilfesuchende erhielten Unterstützung zum selbstbestimmten Leben in einer betreuten Wohnform (eigene Wohnung, Wohngemeinschaft oder Wohneinrichtung).
2018 waren in Sachsen-Anhalt 8.288 Personen auf Hilfe zur Pflege angewiesen. 87,5 Prozent (7.253) lebten in einer Einrichtung. 38 Personen nutzten die Möglichkeit, die Kosten der häuslichen Pflege im Rahmen des Arbeitgebermodells sicherzustellen.
Während das Durchschnittsalter der Leistungsbezieher nach den Kapiteln 5 bis 9 SGB XII in den letzten Jahren stetig zurückging, stieg es 2018 wieder leicht an. 2017 betrug es 42,4 Jahre, 2018 waren es 42,9 Jahre.