Landesverfassung wird um „sexuelle Identität“ ergänzt
Am 23. August fand im Familienhaus Magdeburg ein LSVD-Streitgespräch zum Thema „Sexuelle Vielfalt verfassungsrechtlich schützen“ statt. Neben Vertreterinnen und Vertretern von Landtagsfraktionen und des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) nahm die Ministerin für Justiz und Gleichstellung Anne-Marie Keding an der Diskussion teil. Im Rahmen des Gesprächs nannte die Ministerin erstmals einen Zeitplan für die Ergänzung der Landesverfassung um das Merkmal „sexuelle Identität“. Bereits 2016 hatten die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag die Aufnahme der sexuellen Identität in Artikel 7 Absatz 3 der Landesverfassung zugesagt. Ministerin Keding erläuterte bei der LSVD-Veranstaltung auf Nachfrage, dass sie die anderen Ministerien um Rückmeldung bis September 2018 gebeten habe, ob dort weitere Verfassungsänderungen geplant sind. Der CDU-Fraktionsvorsitzende im Landtag, Siegfried Borgwardt, ergänzte, dass danach der parlamentarische Prozess zur Ergänzung der Landesverfassung im ersten Halbjahr 2019 stattfinden und abgeschlossen werden solle. Die CDU wolle demnach die Vereinbarung im Koalitionsvertrag umsetzen und bis dahin die notwendigen Mehrheiten sammeln. Es wäre folgerichtig, wenn die Landesregierung aus CDU, SPD und Bündnis90/Die Grünen die Bundesratsinitiative zur Ergänzung des Artikels 3, Absatz 3 unterstützen würde, betont Mathias Herrmann aus dem Landesvorstand des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) Sachsen-Anhalt. Gegenwärtig haben die Länder Berlin, Brandenburg, Hamburg, Bremen, Thüringen und das Saarland ihre Landesverfassung entsprechend ergänzt. Sachsen-Anhalt wäre damit das siebte Bundesland, das sich in seiner Landesverfassung gegen Diskriminierung und Ausgrenzung von Lesben, Schwulen, bisexuellen, trans* und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI*) aussprechen würde.