Polizeiliche Tipps zum Cybermobbing
Die Polizei gibt auf der Internetseite www.polizeifürdich.de Ratschläge für Kinder und Jugendliche und zum Thema Cybermobbing sowie Hilfe für Opfer, aber auch Rat, wenn man selbst Täterin oder Täter geworden ist. Die Nutzer finden zudem Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie interessante Links und Medienempfehlungen.
Viele sind täglich mit dem Smartphone im Internet unterwegs. Sie tauschen mit Freunden Nachrichten, Fotos und Videos aus oder nutzen Soziale Netzwerke. In der vermeintlichen Sicherheit dieses nur scheinbar anonymen Netzes lassen sich manche dazu verleiten, andere zu beleidigen oder anzugreifen. Von Cybermobbing spricht man dann, wenn Personen oder Gruppen andere Personen mittels elektronischer Kommunikationsmedien, also beispielsweise dem Handy oder Internet, absichtlich und systematisch über einen längeren Zeitraum belästigen, bedrohen, bloßstellen und ausgrenzen. „Mit unserem Angebot auf „Polizei für dich“ wollen wir junge Menschen auf die Gefahren von Cybermobbing aufmerksam machen und darüber aufklären, dass dadurch möglicherweise auch Straftaten begangen werden können. Zudem zeigen wir auf, wie sich Kinder und Jugendliche davor schützen und was sie tun können, wenn sie dennoch Opfer oder sogar Täter geworden sind“, sagt Gerhard Klotter, Vorsitzender der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Denn Cybermobbing ist zwar kein eigener Straftatbestand, kann aber Handlungen, die gegen das Gesetz verstoßen, beinhalten. Mögliche Straftaten sind zum Beispiel Beleidigung, Üble Nachrede, Verleumdung oder Nachstellung. „Die Kommunikationswege, also das Handy oder Internet, sind dabei die so genannten Tatmittel“, so Klotter.
Wichtigste Tipps auf „Polizei für dich“ lauten:
Wichtig ist, dass du dich jemandem anvertraust und darüber redest. Neben deinen Eltern können das vielleicht auch deine Lehrer sein.
Melde das Mobbing dem Anbieter des Sozialen Netzwerks, damit dieser den Account des Mobbers sperren kann.
Versuche nicht, auf die Beleidigungen zu reagieren. Den Mobber kannst du auch auf eine "Ignorieren"-Liste setzen. Zusätzlich kannst du deine Mobilnummer, deinen Nickname und deinen Mailaccount ändern.
Bilder und Videos von dir, die ohne deine Erlaubnis veröffentlicht werden, sollten gelöscht werden. Das kann der Netzwerkbetreiber vornehmen. Damit keine weiteren unerwünschten Fotos oder Videos von dir ins Netz geladen werden, kann über den Anwalt eine Unterlassungsverpflichtungserklärung gegen den Cybermobber erwirkt werden.
Erstatte Anzeige bei der Polizei. Für eine Anzeige ist die Dokumentation des Mobbings wichtig. Halte nach Möglichkeit fest, wer zu welcher Zeit das Foto, Video, die Beleidigung, Nötigung oder Bedrohung gemacht oder auch geteilt hat. Fertige gegebenenfalls einen Screenshot an und speichere Chat-Unterhaltungen von Messenger-Diensten ab.