Land startet die Meistergründerprämie
Mit dem Projekt aus der Koalitionsvereinbarung vom April 2016 sollen Neugründungen und Firmennachfolgen im Handwerk künftig leichter möglich sein. Das Land fördert damit Handwerker, die nach Ablegen der Meisterprüfung erstmalig in Sachsen-Anhalt einen Handwerksbetrieb neu gründen oder erstmalig einen Handwerksbetrieb übernehmen. Im aktuellen Doppelhaushalt stehen dafür bis Ende 2018 rund 2,6 Millionen Euro zur Verfügung. Geplant ist eine einmalige Prämie in Höhe von 10.000 Euro. Ab 2019 soll die Meistergründungsprämie aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gespeist werden. „Das ist ein guter Tag für das Handwerk in Sachsen-Anhalt. Wir Handwerkskammern haben für die Meistergründungsprämie gekämpft und freuen uns sehr darüber, dass sie nun zur Verfügung steht. Dieses Förderinstrument ist ein klares Votum der Landesregierung für das Unternehmertum und für die Sicherung der Unternehmensnachfolge in unserem Land. Es stärkt die wichtige Rolle des Handwerks in der Wirtschaftsstruktur Sachsen-Anhalts“, sagte Hagen Mauer, Präsident der Handwerkskammer Magdeburg.
Wer wird gefördert? Handwerksmeister in Sachsen-Anhalt, wenn sie Bürger der Europäischen Union sind oder die Aufenthaltserlaubnis eine selbstständige Existenz nicht ausschließt und sich nach Ablegung der deutschen Meisterprüfung in einem dem Antrag zugrunde liegenden Handwerk selbstständig machen. Was wird gefördert? Investitionen (ohne Investitionen in bauliche Infrastruktur, Personalausgaben und Unternehmerlohn) und Betriebsmittel. Wie wird gefördert? Die Mindestinvestitionssumme beträgt 15.000 Euro bzw. ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro. Anträge sind formgebunden (abrufbar unter www.ib-sachsen-anhalt.de) an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Domplatz 12, 39104 Magdeburg, zu richten.