Cybercrime versichert ...
Einkaufen im Internet, online Geld überweisen, spannend klingende Apps aufs Smartphone herunterladen – auf die unzähligen verlockenden Möglichkeiten des weltweiten Netzes will heute kaum einer verzichten. Das gilt ebenso für kriminelle Täter. Hacker spähen die Zugangsdaten zu Online-Konten aus, räumen Geld ab, kaufen auf fremde Kosten ein. Längst werden nicht nur Unternehmen Opfer von Angriffen, zunehmend sind es Privatpersonen. Wer sich für zu klein oder unbedeutend hält, kann schnell eines „Besseren“ belehrt werden. Jeder fünfte Deutsche ist schon Opfer von Internetkriminalität geworden, ergab eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Yougov. Die wichtigsten Schäden sind das Ausspähen von Daten und Missbrauch der Identität, Hacken von Passworten für Bankverbindungen, Betrug beim Einkaufen oder Verkaufen im Internet, Übermittlung von Schadprogrammen und Zerstören von Daten. Aber auch Cyber-Mobbing und Cyber-Erpressung gehören dazu.
Und wo etwas passieren kann, folgt meist auch ein Angebot, sich dagegen zu versichern. Deshalb bieten zunehmend Versicherer einen Schutz gegen Schäden an, die dem Versicherten durch Hackerangriffe selbst entstehen oder die er unbeabsichtigt bei anderen verursacht. Wir informierten uns bei der regionalen Versicherung ÖSA, die seit dem vorigen Jahr Cyberversicherung anbietet. Dabei wird sozusagen Hausrat-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung von der Wohnung in den virtuellen Raum übertragen. Bei ersterem geht es darum, was einem selbst passiert, wenn z. B. Daten gehackt werden. Die Versicherung gilt bei finanziellen Verlusten durch Betrug bei Online-Einkäufen. Auch die Kosten für eine Rettung gelöschter Daten nach einer Hacker-Attacke oder für die Entfernung von Schadsoftware vom Computer werden übernommen. Das alles sind Eigenschäden. Es kann aber ebenso passieren, dass jemand eine empfangene E-Mail mit nicht entdecktem Schadprogramm unwissentlich weiterleitet und damit Schaden auf einem fremden Computer anrichtet. Bei solchen Haftpflichtschäden greift die Cyberversicherung ebenso wie bei ungewollten Verstößen gegen Datenschutz und Urheberrechte: Wenn Sohn oder Tochter Musik oder Filme aus dem Internet downloaden, könnte es sonst teuer werden.
Im Tatort Internet werden Persönlichkeitsrechte verletzt, zum Beispiel private Fotos ins Netz gestell, oder es geht um Cyber-Mobbing, das Kind leidet, hat Angst vor der Schule. In solchen Fällen bezahlen gute Cyberversicherungen eine psychologische Erstberatung und beteiligen sich an den Behandlungskosten. Wollen die Eltern rechtliche Schritte gegen das Cyber-Mobbing unternehmen, können sie eine ebenfalls kostenlose Erstberatung durch einen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen. Vorausgesetzt, dass in der Cyberschutz-Police auch Rechtsschutzleistungen vereinbart werden. Natürlich sollte man, wie bei anderen Verträgen auch, auf das Kleingedruckte schauen. (su/ab)