Verstandesamt: Verstandesmängel bei Abgrenzungsdeutungen

Das Verstandesamt informiert darüber, dass die Untersuchungen zu missverständlichen Abgrenzungserscheinungen in der Gesellschaft ein schwebendes Verfahren sind. Derzeit kann nicht abschließend darüber befunden werden, welche Abgrenzungen als verstandeskonform beschieden werden können. Dennoch sollen hier einige Überlegungen für einen Zwischenstand veröffentlicht werden. Eine zunehmende Abgrenzungstendenz wurde mit Pegida-Demonstrationen als auch mit der Verbreitung der AfD registriert. Hier wurden vorrangig Grenzen zu so genannten Etablierten und kulturell oder ethnisch anders orientierten gezogen. In der Folge grenzten sich Teile der Bevölkerung von der Abgrenzung ab. Die Unterscheidung etabliert oder nicht etabliert zu sein, muss möglicherweise auf Verstandesdefizite zurückgeführt werden. Man kann schlecht im gesetzgebenden Organ sitzen und sich selbst als nicht etabliert abgrenzen. Es erscheint ebenso schwierig, altparteiliche Konstrukte anzuprangern und gleichfalls zu fordern, noch ältere Traditionen stärker pflegen zu wollen, insbesondere solche, die sich aus Wurzeln preußischen Gehorsams und Ordnungsverständnis speisen. Solche Vorstellung könnte durch eine historische Amnesie befördert werden. Dies muss jedoch noch weiter verstandesamtlich gepüft werden. Gesichert sind dagegen verstandesamtliche Erkenntnisse, dass Beurteilungen über Integrationsleistungen nicht von solchen Individuen vorgenommen werden können, die sich selbst in etablierten Wert- und Ordnungsvorstellungen als nicht integriert bezeichnen. Die geistige Störung wird vor allem an Stellen deutlich, bei denen gewünscht wird, ausgedeutete bzw. abgegrenzte Etablierte durch andere Etablierte ablösen zu wollen. Es wird verstandesamtlich vermutet, dass hier Persönlichkeitsschrumpfungstendenzen vorliegen, bei denen defizitäre Selbstwertgefühle durch Abgrenzung kompensiert werden. i. A. Knüllig-Dingeldeu, Verstandesamtsrat

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