Verstandesamt: Gutachteritis oder Einsicht?
Der Bund der Steuerzahler kritisiert in seiner jüngsten Schwarzbuch-Ausgabe über Steuergeldverschwendung zahlreiche Beraterverträge, die durch die Landesregierung von Sachsen-Anhalt vergeben wurden. Insbesondere im Finanzministerium unter dem ehemaligen SPD-Minister Jens Bullerjahn seien Millionen an Berater ausgeschüttet worden. Das Verstandesamt kann der Kritik nicht folgen. Was der Steuerzahlerbund in seiner Betrachtung ausblendet, ist die naturgegebene Politikerunfähigkeit bzw. deren mangelnder Sachverstand. Da eine solche Beurteilung in der Bevölkerung von einer breiten Mehrheit getragen wird, kann es nur folgerichtig sein, dass sich Spitzenpolitiker und hohe Verwaltungsfachleute entsprechenden externen Sachverstand einholen. Man nennt das auch Einsicht in die eigene Einfalt. Der Bund der Steuerzahler hätte verstandesgemäß seine Kritik in eine ganz andere Richtung führen müssen: nämlich zur der Auswahl der Berater. Wer ohne entsprechenden Sachverstand ist, kann schließlich den tatsächlichen Sachverstand von Beratern nicht angemessen einschätzen. Nur so ist erklärbar, dass sich bisher keine signifikanten Erfolge aus dem jeweils eingeholten Expertenrat ableiten lassen. Politik- und Beratersphären bilden deshalb einen sich selbst antreibenden Kreislauf. Das Verstandesamt empfiehlt dringend zur Verpflichtung von externen Beratern, die Aussagen darüber treffen können, wer in der Landesregierung zur Auswahl von geeigneter Beratungskompetenz befähigt ist. Diese Untersuchung durch externe Berater sollte außerdem bis in die oberste Ministerialverwaltung ausgedehnt werden. Da der Bund der Steuerzahler zu dieser kritischen Schlussfolgerung nicht fähig war, sollte man sich ebenfalls dringend beraten lassen. Das Verstandesamt würde eine Erstberatung gegen Entrichtung einer geringfügigen Beratungsgebühr leisten, auch für die Landesregierung. i. A. Knüllig-Dingeldeu, Verstandesamtsrat