Verstandesamt: Alte dürfen nicht wie Junge kommunizieren
Alles, was Spaß macht, hält jung“ soll einst der Schauspieler Curd Jürgens ausgerufen haben. Doch im Digitalzeitalter, indem ohnehin alles vom Fuß auf den Kopf gestellt wird, ist das offensichtlich ganz anders. Denn, wenn Vertreter älterer Generationen mit moderner Technik umgehen wollen, scheitern sie oft nicht an der Komplexität der Dinge, sondern an purer Altersdiskriminierung. Roger Berger ist ein aktiver Endvierziger, der seine private Anschlusstechnologie zu Hause auf den Prüfstand stellen wollte. Da er seit Jahren ausschließlich mobil telefoniert, meinte er, dass der Festnetzanschluss einfach ein notwendiges Übel sei, dass er nur unterhalte, weil er sonst keinen schnellen Internetanschluss hätte. Falsch. Bei der Deutschen Telekom AG kann man Mobilfunk und Internet-Flatrate ohne Festnetztelefonie kombinieren. Der Tarif trägt den schönen Namen „Magenta Mobil S Young“. Der Haken an der Sache: Man darf nicht älter als 27 Jahre sein. Da lag Herr Berger mal schlappe 20 Jahre drüber. Immerhin bestätigte ein Mitarbeiter der Telekom dem Verstandesamt, dass der Tarif ein Ergebnis intensiver Marktforschung sei und dies das Verhalten junger Menschen widerspiegele. Nur älter dürfe man eben nicht werden oder schon gar nicht sein. Old School ist man also schon ab 30 Jahren und junges Verhalten damit nicht mehr altersgerecht. Für das Verstandesamt liegt hier ein klarer Fall von Altersdiskriminierung vor. Die Gleichstellungsbeauftrage der Telekom hätte protestieren und intervenieren müssen. Offensichtlich liegt hier außerdem ein Mangel an Gleichstellungsverständnis vor. Gerade an älteren Generationen wird oft kritisiert, dass sie sich neuen Trends verweigern würden. Offenbar werden solche Menschen jedoch viel mehr durch abgrenzende Tarife am modernen Kommunikationsverhalten gehindert. i. A. Knüllig-Dingeldeu, Verstandesamtsrat