Matthias Kühne: Politik: Der falsche „Robin Hood“

Bestellerprinzip – gerecht oder Wahlkampfgetöse?Haben Sie es gemerkt?
Der Wahlkampf läuft schon auf Hochtouren. Der Zauber-Slogan heißt „mehr Gerechtigkeit“. Der „Kleine Mann“ und dessen Interessen – so erzählt es die Politik vom Olymp der Weisheit – stünde endlich wieder im Mittelpunkt. Justizminister Heiko Maas schlüpft ins Kostüm von „Robin Hood“ und meint mit der Übertragung des „Bestellerprinzips“ bei Kaufimmobilien auf den Verkäufer, den Käufer besser zu schützen. Worum geht es?
Wer bestellt, bezahlt. So gilt es seit Juni 2015 für die Mietwohnungssuche. Jetzt möchte die SPD das Gesetz auch auf Wohnungsverkäufe ausweiten. In einem Papier der Bundestagsfraktion heißt es: „Von der Miete zu den eigenen vier Wänden“. Seit dem Zinsen-Dauertief steigt die Nachfrage für Immobilien kontinuierlich. Mieter, die ein Eigenheim erwerben möchten, schrecken häufig vor zu hohen Erwerbsnebenkosten zurück. Um das zu ändern, plant die SPD das Bestellerprinzip vom Mietwohnungsmarkt auf den Kaufmarkt zu übertragen. In den meisten Fällen soll dann der Verkäufer derjenige sein, der den Makler bezahlt. Käufer hingegen könnten das Geld, das sie sonst für die Courtage aufbringen müssten, als Eigenkapitalanteil in die Finanzierung einbringen. Das klingt zunächst schlüssig.
Wer muss hier gegen wen geschützt werden? Die junge Familie gegenüber der älteren Dame, die ihr Häuschen veräußern will? Bezahlt per Gesetz der Verkäufer den Makler, würde der ausschließlich die Interessen des Verkäufers vertreten. Eine objektive Beratung wäre in Gefahr. Die Gesetzesänderung würde außerdem eher dazu führen, dass die heute ausgewiesene Maklerprovision nicht mehr sichtbar wird. Vermutlich steckt sie ohnehin im Kaufpreis. Es bleibt fraglich, ob sich wirklich ein Finanzierungvorteil einstellt. Es gibt derzeit ganz andere Baustellen beim Immobilienerwerb. Solche ausufernden Formalien wie die Belehrung über den Widerruf zum Widerruf. Oder wann der Energieausweis für ein Objekt vorgelegt werden muss. Ein Verkäufer kann das bis zum Notartermin verzögern. Wenn man dann vor dem Notar sitzt, tritt kaum noch jemand von seiner Kaufentscheidung zurück. Hier kann und sollten Schutzaspekte auf den Prüfstand.
Wenn es um die Kosten beim Immobilienkauf geht, sollten sich Vater Staat bzw. verantwortlich Politiker Gedanken über solche Kostentreiber wie die Grunderwerbsteuern machen. Die liegen nämlich in der Hoheit der Länder. Und die heben die Steuer gern von Jahr zu Jahr an und erhöhen damit die Kaufnebenkosten. Ein Vorschlag zur Förderung von Eigentum wäre, Erstkäufer grundsätzlich von der Grunderwerbsteuer zu befreien. Man könnte auch über einen Freibetrag diskutieren. Hier wären echte Alternativen zu sehen und weniger Wahlkampfgetöse. Matthias Kühne


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