Matthias Kühne: Gunderwerb und die magische Steuervermehrung

Eine Familie erfüllt sich den Traum vom eigenen Heim im Grünen oder den von einer Eigentumswohnung in der Stadt. Sie müssen oft ein Leben lang dafür arbeiten, aber Väterchen Staat kassiert, noch bevor der Traum in Erfüllung geht. In Sachsen-Anhalt sind aktuell 5 Prozent des Kaufpreises als Grunderwerbsteuer fällig. Kostet eine Immobilie 300.000 Euro, fallen somit für den Käufer zusätzlich noch Fiskalgebühren von bis zu 15.000 Euro an.

Beim Wechsel der Eigentümer von Grund und Boden mit oder ohne Gebäude freuen sich auch stets die Finanzminister der Länder. Steigen die Grundstücks- und Immobilienpreise erhöht sich langfristig das Steueraufkommen automatisch. Auch ganz kuriose Steuer-Perpetuum-mobile entstehen durch die Grunderwerbsteuer. Ein Beispiel: Bauer A verkauft in den 1990er Jahren eine Ackerfläche an jemanden, der die Fläche für Eigenheime entwickeln wollte. Das Land kassiert Grunderwerbsteuer. Aber Baurecht ist nicht vorhanden. Mittlerweile hat der Besitzer kein Interesse mehr, auf dem einstigen Acker zu bauen. Jetzt kauft ein Bauträger die Fläche – und er weiß, dass die Gemeinde beabsichtigt, einen Bebauungsplan aufzustellen. Wieder fällt Grunderwerbssteuer an. Nach erteiltem Baurecht wird die Fläche nun erschlossen und das Gesamtgrundstück in Teilflächen für Eigenheime gegliedert. Jetzt wird an Leute verkauft, die sich ein Eigenheim wünschen. Von ihnen kassiert nun der Fiskus zum dritten Mal für dieselbe Scholle Land. Allerdings ist in jedem Veräußerungsschritt der Preis pro Quadratmeter immens gestiegen. Auf diese Weise erzeugt die Steuerpolitik auf ganz wundervolle Weise ein Karussell steigender Einnahmen. Nun stellen Sie sich vor, ein paar Jahre später trennt sich ein Pärchen, dass auf der ehemaligen Landwirtschaftsfläche gebaut hatte. Eine andere Familie wird das bebaute Grundstück erwerben. Und wieder hält Väterchen Staat die Hand auf. Diesmal natürlich mit der Gebühr auf den gesamten Preis inklusive Haus.

Es gibt auch noch den Sonderfall für ein unverheiratetes Pärchen. Beide haben eine gebrauchte Immobilie erworben und brav die Grunderwerbsteuer entrichtet. Eines Tages wollen sie sich trennen. Man einigt sich darauf, dass ein Partner die Immobilie behält. Der andere Partner wird ausgezahlt. Wieder steht der Fiskus vor der Tür und kassiert nun zum zweiten Mal für die Fläche, für die der verbleibende Partner schon einmal mitbezahlt hat. Eigentumswohnungen wechseln ebenfalls häufig den Besitzer. Jedesmal sprudeln dann auch Steuern. Und da die Preise in den letzten Jahren enorm gestiegen sind, hat man eine Vorstellung davon, warum auch das Steueraufkommen so hoch war.

Dies ist ein Beispiel für die magische Geldvermehrung, die allein der Staat mit den Geschäften mit Grund und Boden macht. Nebenher muss jeder noch Notargebühren für Kaufverträge und Grundbucheinträge leisten. Da ist das Eigenkapital oft schon aufgebraucht. Das Baukindergeld, das die Bundesregierung als großes Familienförderprogramm für den Eigentumserwerb aufgelegt hat, ist nicht mehr als ein scheinheiliges Almosen gegenüber der finanziellen Belastung von Familien für Gebühren und Abgaben.

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