Aber sicher! Gemeinsam ändert sich so manches
Wir wagen es! Mein Freund und ich werden zusammenzuziehen. Heiraten wollen wir aber nicht. So wie 2,8 Millionen andere Paare ohne Trauschein in Deutschland. Wer es macht wie wir, sollte seine bisherigen Versicherungen gemeinsam anschauen. Denn wer sich die Wohnung teilt, kann sich auch einige Versicherungen teilen und damit richtig Geld sparen: In die gemeinsame Wohnung bringt jeder seinen Hausrat mit. Als Single hatte man sich vielleicht nur sparsam möbliert, und wer noch bei den Eltern lebte, war dort mitversichert. Aber nun kommt mit zwei Computern, zwei Fernsehern und ein paar Neuanschaffungen einiges an Wert zusammen. Spätestens jetzt braucht man eine Hausratversicherung, die in der Versicherungssumme der Wohnungsgröße und gewachsenen Ausstattung entspricht. Eine Unterversicherung bringt im Schadenfall Einbußen.
Beim Umzug hoffen wir auf Hilfe von unseren Freunden. Sollten diese dabei etwas beschädigen, ist es beruhigend zu wissen, dass Gefälligkeitsschäden in neuen Policen der Privathaftpflicht inbegriffen sind. Eine Privathaftpflichtversicherung hat bestimmt jeder, das ist die wichtigste überhaupt. Zusammenlebende Paare brauchen aber nur eine. Man behält den älteren Vertrag und nimmt den Liebsten mit darin auf. Der andere Vertrag kann problemlos schriftlich gekündigt werden. Besitzt man eine Rechtsschutzversicherung, ist der Lebenspartner ebenfalls mitversichert, wenn er in häuslicher Gemeinschaft mit unterm gemeinsamen Dach lebt. Er muss in der Police namentlich genannt sein. Sogar die Kfz-Versicherung kann günstiger werden. Wenn ich meinen Freund ans Lenkrad meines Autos lassen will, muss ich für ihn nicht mehr wie zuvor bei getrennten Wohnungen einen Aufschlag als „beliebiger Nutzer“ zahlen. Nach unserem Zusammenzug ist er automatisch über meine Police mitversichert. Jennet Pchayeck aus dem Kundendienst-Center der ÖSA Versicherungen