Zeugenaufruf

Kennt jemand das damalige Wohnstuben-Café in MD, Friesenstraße 52 noch? Leider gab es Gründe, dieses im Mai 2014 zu schließen. Obwohl es nicht mehr existiert, ergeben sich immer noch negative Folgen. Der Vermieter des dortigen Gewerbeobjekts, der in Österreich wohnt, hat mich als ehemalige Betreiberin verklagt, weil ich mich weigerte, überdimensionale Heizkosten von 2012 bis 2014 nachzuzahlen. Die hohen Heizkosten entstanden, weil die Heizkörper bzw. deren Thermostat/Ventile im Café defekt waren. Die Heizkörper waren nicht mehr regulierbar und liefen dadurch ständig auf volle Heizkraft. Somit waren diese immer warm bis heiß. Der Wärmebedarf im Café ließ sich nicht regulieren. Das Gewerbeobjekt in der Friesenstraße 52, in dem mein Wohnstuben-Café integriert war, stand länger als zehn Jahre vor meinem Einzug in 2012 leer. Daher ist es anzunehmen, dass die Fühler in den Heizkörpern/Thermostatventilen defekt waren. Seit 2013 streite ich mich mit dem Vermieter aus Österreich herum. Das Amtsgericht gab der Klage statt und ich wurde verurteilt, die hohen Heizkosten zzgl. Gerichtskosten zu zahlen. Und das obwohl mehrere Zeugen bestätigen konnten, dass die Nichtregulierung der Heizkörper bereits in 2012, vor Eröffnung des Cafés und danach weiterhin dem Immobilienverwalter Herrn S. , bekannt war. Der Verwalter Herr S. bestreitet allerdings, von defekten Heizkörpern bzw. Ventilen gewusst zu haben. Daraufhin wurde ich zur Zahlung verurteilt. Jetzt läuft das Berufungsverfahren vor dem Landgericht. Als Begeklagte muss ich beweisen, wann ich den MD Immobilienverwalter Herrn S. auf die defekte Heizung hingewiesen habe. Wer kann helfen und hat vom Oktober 2012 bis Dezember 2013 im Wohnstuben-Café in der Friesenstraße 52 in Magdeburg mitbekommen, dass ich den Immobilienverwalter Herrn S. auf das Heizungsproblem hingewiesen habe, bzw. um Abhilfe bat? Wer kann erklären, welche Probleme ich mit den nicht regulierbaren Heizkörpern im Wohnstuben-Café hatte. Sollte es einen Sachverständigen geben, der belegen kann, dass Heizkörper/Thermostatventile bei längerer Nichtnutzung versagen können, möge er/sie sich bitte melden. Nicht ich als Mieterin muss bei defekten Heizkörpern/Thermostaten etc. Abhilfe schaffen, sondern der Vermieter bzw. Verwalter. Daher kann ich nicht verstehen, warum ich vor dem Amtsgericht verurteilt wurde. Wer helfen kann, den bitte ich um Nachricht bis zum 31. Mai.
Kontakt: Ines Roefe
Telefon: 039222-66607, Mobil: 0160-2535425
E-Mail: inesroefe@t-online.de

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