Guten Appetit

Die schönste Saison hat begonnen, die Grillsaison. Mmmh, dieser rauchig-leckere Duft von Steak und Würstchen … Wir haben bereits Ende März bei Freunden im Garten angegrillt, aber danach mussten wir lange auf weitere warme Abende warten, an denen man gemütlich draußen sitzen kann.  Eigentlich weiß jeder, wie Grillen nicht geht: Man soll keine wackelige Konstruktion verwenden und den Grill nicht unbeaufsichtigt lassen. Und man sollte weder Brennspiritus noch Benzin auf die brennende Kohle spritzen, bloß weil Ungeduldige nicht abwarten können, bis das Gebrutzelte fertig ist. Denn die Brennflüssigkeit rußt nicht nur unangenehm, sondern kann eine Stichflamme verursachen. Die ist lebensgefährlich. Die meisten Grillunfälle haben Männer, weil sie fast immer der Grillmeister sind. Aber auch spielende Kinder springen gern um das Feuer herum. Sie sind besonders verletzungsgefährdet, weil sie noch klein und damit auf Augenhöhe mit den lodernden Flammen sind. Auch das Grillgehäuse wird bis etwa 400 Grad Celsius heiß, da führt eine kurze Berührung schon zur schmerzhaften Verbrennung.
Falls trotz aller Vorsicht etwas passiert: Grillunfälle geschehen in der Freizeit und deshalb kommt für mögliche Behandlungskosten nur eine private Unfallversicherung auf. Bleibt es bei Sachschäden, etwa wenn Funkenflug die Wäsche auf der Leine im Nachbargarten ansengt, zahlt die Privathaftpflichtversicherung des Gastgebers. Dessen eigene Schäden, zum Beispiel Brandlöcher in den Gartenmöbeln, sind bis zu einer bestimmten Höhe über seine Hausratversicherung gedeckt. Die zahlt sogar für verdorbenes Grillfleisch, sollte unerwartet die Tiefkühltruhe ihren Dienst aufgeben. Bleiben Sie entspannt und ein bisschen vorsichtig, dann steht dem Grillvergnügen nichts im Wege. Guten Appetit! Jennet Pchayeck aus dem Kundendienst-Center der ÖSA Versicherungen

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