Verstandesamt: Gleichstellung von Frauen und Behinderten

Gleicheit ist ein schöner Traum und wird meistens von solchen geträumt, die sich ungleich behandelt fühlen. Gleichstellungspolitik ist der Nabel, um mit Unterschieden zwischen den Geschlechtern aufzuräumen. In Sachsen-Anhalt setzen sich Politiker für eine 50-Prozent-Quote in Führungsgremien mit Landesbeteiligung ein. Klingt gut, klappt nur leider nicht. Man müsste vermuten, dass Männer und ihre perfiden Verhinderungs-Netzwerke Schuld daran haben. Doch selbst die grüne Umweltministerin Claudia Dalbert konnte den Selbstanspruch bisher nicht umsetzen. In Nordrhein-Westfalen wehte dem Gleichstellungsansinnen kürzlich ein anderer scharfer Wind ins Gesicht. Dort entschied das Oberlandesgericht Münster, dass die Bevorzugung von Frauen zur Besetzung von Führungspositionen ungerecht sei. Einzig die Qualifikation dürfe entscheiden. Es folgte ein Sturm der Entrüstung bei Frauenpolitikerinnen. Verstandesamtlich wird darauf hingewiesen, dass Qualifikation und Fähigkeit geschlechtsneutrale Kriterien sind und keiner gesonderten Gleichstellung bedürfen. Wer meint, diesen Anspruch aushebeln zu wollen, muss dringend einer verstandesamtlichen Prüfung unterzogen werden. Es sei daraufhingewiesen, dass Prüfungsfähigkeiten von Führungskräften nachlassen, wenn diese selbst nicht nach maximalen Qualifikationsstandards berufen wurden. Folgen solcher Entwicklungen findet man in mancher öffentlichen Stellenausschreibung. Hier ist hin und wieder der Zusatz zu finden, dass bei gleicher Eignung, die Bewerbung von Frauen und Behinderten bevorzugt behandelt würden. Natürlich ist die Chancengleichheit für behinderte Menschen wichtig. Es entzieht sich dem Verstandesamt jedoch, warum dieser hervorgehobene Zusatz Frauen und Behinderte gleichstellen sollte. Manche Frau dürfte sich ungerecht behandelt fühlen und behinderte Männer sicher ebenso. In Fällen derartiger Verstandesaussetzer muss das Verstandesamt einschreiten. i. A. Knüllig-Dingeldeu, Verstandesamtsrat

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