Expertenrat: Verantwortung auf beiden Seiten

Schimmel in der Wohnung ist sowohl für den Mieter als auch den Vermieter ärgerlich. Um einen Befall zu verhindern tragen beide Parteien Verantwortung. Der Vermieter muss eine Heizleistung um 20 Grad Raumtemperatur bei  -10 Grad Außentemperatur ermöglichen und ist verantwortlich für die nutzer-unabhängige Lüftung zum Feuchteschutz durch eine Lüftungsanlage oder freie Lüftung. Die DIN 1946-6 fordert für Gebäude, die vor 1995 errichtet und nicht mit Fassadendämmung nachgerüstet wurden, eine ständige Lüftung, bei der pro Stunde mindestens 20 Prozent der Raumluft ausgetauscht werden. Bei neuen Fenstern wird dieser Wert in Mehrfamilienhäusern nur mit Luftschächten oder Fensterfalzlüftern erreicht.
Der Mieter hingegen ist verantwortlich für die ergänzende Nennlüftung bei Anwesenheit in der Wohnung. Dann sollen innerhalb einer Stunde 50 Prozent der Raumluft oder 30 Kubikmeter pro Person und Stunde ausgetauscht werden, z.B. durch Ankippen eines Fensters. Eine gewisse Kontrolle der Lüftung kann über die Messung der relativen Luftfeuchtigkeit erfolgen, sie sollte im Winter bei 20 Grad Raumtemperatur weniger als 50 Prozent betragen. An Außenwänden, Fensterlaibungen und Fensterstürzen bestehen in älteren Gebäuden nicht vermeidbare Wärmebrücken, an denen im Winter die Raumwärme nach außen abgeleitet wird. Der Mieter muss dafür Sorge tragen, dass an diesen Stellen die Wärmezufuhr durch die Zirkulation der Raumluft nicht behindert wird. Früher galt die Regel, dass Möbel mit 5 Zentimeter Abstand zur Außenwand aufzustellen sind. Für die heute üblichen Montagemöbel, die auf geschlossenem Sockel stehen, reicht das nicht mehr aus. Hohe Schränke mit geschlossenem Sockel sollten mindestens 10 Zentimeter Abstand zu Außenwänden haben. Selbst hinter flachen Schränken oder Regalen ohne Bodenfreiheit kann die Raumluft nicht zirkulieren. Sie sollten auf ca. 4 Zentimeter dicke Leis-
ten gestellt werden. In den Sockel einige Löcher zu bohren, wie von Ratgebern empfohlen, reicht nicht aus. Solche Sicherheitsabstände dürfen auch nicht mit Gardinen oder anderem Kleingut (Koffer, Körbe, Kartons) zugestellt werden. Besonders kritisch ist es, wenn Küchenarbeitsstrecken dicht an eine Außenwand anschließen. Dann ist Schimmelbildung vorprogrammiert, aber nicht sichtbar. Mein Vorschlag:  Die Unterschränke enden 10 Zemtimeter vor der Außenwand, nur die Arbeitsplatte darf dicht anschließen.
Bei mehreren Heizkörpern im Raum sollten alle auf gleiche Temperatur eingestellt sein. Auch ein abgestellter Heizkörper kann die Belüftung der Außenwand behindern. Vor Gericht wird in Schlafräumen eine Temperatur von 16 Grad akzeptiert. Wer im unbeheizten Raum bei 12 Grad schlafen möchte, muss für zusätzliche Dauerlüftung sorgen. Aber in jedem Fall muss der Mieter Schimmelbefall dem Vermieter mitteilen. Eckhard Jäger

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