Aber sicher: „Versicherungstricks“ sind kein Kavaliersdelikt

Da höre ich doch kürzlich in der Bahn einen Mann prahlen, wie er seine Versicherung „ausgetrickst“ habe. Die habe ihm sein neues Smartphone bezahlt, weil er behauptet hatte, sein altes Handy sei seinem ungeschickten Bekannten aus der Hand gefallen. In Wirklichkeit habe er selbst aufs Display getreten, um güns-tig zum smarteren Nachfolgemodell zu kommen.

Das macht mich fassungslos. Während die wirklich allermeis-ten Kunden ehrlich sind, erleben wir immer wieder mal Versuche, durch Vortäuschen falscher Tatsachen Versicherungsleistungen zu erschleichen. So häufen sich zum Beispiel vor Beginn einer Fußball-WM auf wundersame Weise die Schadenmeldungen von beschädigten Fernsehgeräten, die der Kumpel versehentlich heruntergerissen haben soll.

Erscheint etwas nicht plausibel, schaut sich die Versicherung die Sache noch einmal genauer an. Manchmal stellt der hinzugezogene Sachverständige dann fest, dass der Schaden gar nicht auf die geschilderte Weise entstanden sein kann. Zum Beispiel, wenn ein angeblich heruntergefallenes Gerät Spuren eines gezielten Hammerschlags aufweist. Oder wenn bei einem behaupteten Einbruchdiebstahl eine komplette Modelleisenbahnplatte durch ein Kellerfenster abtransportiert worden sein soll, ohne dabei die geringste Spur in der dicken Staubschicht auf dem Fensterbrett zu hinterlassen. 

Eine gefälschte Rechnung, die zu hohe Kosten vortäuscht, ist ebenfalls leicht erkennbar. Peinlich sollte es für einen Schwindler auch sein, wenn wir feststellen müssen, dass der gemeldete Schaden schon einige Tage vor Abschluss der Versicherung aufgetreten ist.

Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt, bereits der Versuch ist strafbar. Doch bestraft sind vor allem auch alle ehrlichen Kunden, die mit ihren Beiträgen den Betrug am Ende mitbezahlen müssen. Ihre Jennet Pchayeck aus dem Kundendienst-Center der ÖSA Versicherung

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