Aber sicher: Schadenfrei im Schnee

Jedes Kind freut sich auf den ersten Schnee. Erwachsene nicht immer. Manche sehen beim ersten Wintereinbruch gleich schwarz mit dem Weiß. Zum Beispiel an solchen Tagen: Über Nacht hat es heftig geschneit. Keine Zeit, vor der Arbeit noch den Schnee vorm Haus wegzufegen. Schnell `rein ins Auto. Das schlittert auf Sommerreifen schon an der ersten Kreuzung ungebremst in ein anderes Fahrzeug. Mist! Am Abend zuhause zurück, liegt im Briefkasten bereits eine Schadenersatzklage. Der Nachbar ist auf Ihrer glatten Hauszufahrt gestürzt und hat sich den Arm gebrochen. 

Schlimmer geht’s nicht? Doch: Tauwetter in der nächsten Nacht, unter dem Schneedruck bricht die Wintergartenverglasung und eine Dachlawine drückt den Kotflügel Ihres geparkten Zweitwagens ein. 

Jetzt erst einmal tief durchatmen: Wenn Sie richtig versichert sind, wird der Ärger wenigstens nicht auch noch teuer. Das Schmerzensgeld für den Nachbarn zahlt Ihre Privathaftpflichtversicherung, wenn Sie das Haus als Eigentümer oder Mieter selbst bewohnen. Als Vermieter brauchen Sie dafür eine Haftpflichtpolice für Haus- und Grundbesitzer. Den Blechschaden am Pkw Ihres Unfallgegners begleicht Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung. Für die Beulen am eigenen Auto bekommen Sie bei einer Vollkasko Geld  – allerdings kann die   Leistung gekürzt werden, wenn Sie trotz erkennbar ungeeigneten Straßenbedingungen auf Sommerreifen losfahren. Für den Dachlawinenschaden am Zweitauto reicht bei guten Versicherern schon Teilkasko. Und Ihre Gebäudeversicherung bezahlt den neuen Wintergarten, sofern Sie Naturgefahren wie Schneedruck, Starkregen und Hochwasser mit abgesichert haben.

Ich hoffe, dass dieses eiskalte Szenario nur ein Schauermärchen bleibt und Sie schadenfrei durch den Winter kommen. Auf die weiße Pracht draußen wollen wir doch nicht wirklich verzichten. Jennet Pchayeck aus dem Kundendienst-Center der  ÖSA Versicherungen

 

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