Hansi Vordermeers Lottogewinn: Gattin nebst heißer Nike

Hansi Vordermeer hatte gut Lachen... Bei der letzten Ziehung der Lottozahlen, die er zuvor zusammen mit seiner neuen, heißen Freundin Nike auserkoren und auf dem Schein im Lottoshop angekreuzt hatte, da kullerten auch die Lotto-Kugeln bei der Samstagabend-Ziehung doch tatsächlich 7 mal in die richtigen Gewinnlöcher und siehe da – es ward ein Sechser mit Zusatzzahl. 956.333,10 Euronen hatten Hansi und Nike zusammen abgeräumt, dann in die Kameras aller Tageszeitungsreporter und örtlichen TV-Sender gegrinst und sofortigst nach Gutschrift auf dem Konto die Flugreise nach Honolulu angetreten, um dort am Magnum´schen Waikiki-Strand die „Fast-Mille“ zu genießen und mit Cocktails und teuren Hotelzimmern, Gold- und Geschmeidekäufen, dazu Designerklamotten und verschwenderischen Casino-Besuchen zu beginnen, gänzlich zu verjubeln …

Allerdings fiel dem Hansi nach der achten durchzechten Woche ein, dass er ja noch mit Heike Vordermeer verheiratet war, von der er sich vor 6 Jahren – begründet und dokumentiert durch seine urplötzliche Abwesenheit nach 30-jähriger Eheführung – von heute auf morgen (er kam vom „Zigretten holen um die Ecke“ nicht zurück) getrennt hatte. Und sofort beauftragte er telefonisch vom hawaiianischen Goldstrand einen Anwalt, um nun hurtig die Scheidung voranzutreiben und zu vollenden. Schließlich wollte er ja seiner Ex nichts vom Gewinn abgeben, sondern seine „Kohle“ behalten.

Ebenjene Noch-Gattin hatte im „Machdeburjer Jenneral-Jurnal“ das freudig frohlo-ckende Halleluja-Grinsen von Hansi und Nike ob des kürzlich ereilten Lottoglücks zur Kenntnis genommen und nun, nachdem sie den Scheidungsantrag in der Hand hielt, justament beim Rechtsanwalt um Nachfrage ersuchte, ob sie – die Ehefrau – irgendwie doch daran partizipieren würde – kurzum: mitbeteiligt sei am großen Jackpot. Schließlich war sie schon fast 30 Jahre mit Hansi verehelicht und hatte auch 3 gemeinsame Kinder großgezogen.

Und siehe da – der kundig pfiffige Rechtsverdreher meinte, es wäre ein Vermögensanfall innerhalb der Trennungszeit, sodass die Hälfte des Gewinns doch tatsächlich in das eheliche Vermögen von Hansi fiel und ergo Heike wiederum die Hälfte davon zustand! Hallelujah – das wäre ja ein Viertel vom großen Kuchen…

Heikes Anwalt verlangte also Zugewinnausgleich in Höhe von knapp 240.000 Euro – also wirklich die Hälfte des auf Hansi entfallenden Anteils an dem Lottogewinn – zu Recht?
Jaaaaaaaaaa!

Rechtlich gesehen besteht die Ehe auch während des Trennungszeit fort. Gewinnt einer der Eheleute in dieser Zeit im Lotto, zählt der Gewinn zum innerhalb der Ehe erzielten Vermögen und unterliegt somit auch dem Zugewinnausgleich. Dies hat der Bundesgerichtshof höchstrichterlich entschieden (Az.: XII ZB277/12).

Das Gericht hat den Lottogewinn also zur Hälfte berücksichtigt und dem Antrag von Heike in vollem Umfang stattgegeben. Hansi musste ihr also die Hälfte seines Gewinns abgeben und die 240.000 Euro auszahlen.

Nun ist er geschieden – aber auch pleite, denn er hatte seiner heißen Freundin Nike in einer heißen Nacht den PIN-code seiner Amex-Gold-Karte zugesäuselt – und siehe da – irgendwie war nun auch sein Gewinnanteil verschwunden – gemeinsam mit der heißen Nike… Die kam vom „Zigaretten holen um die Ecke“ auch nicht mehr zurück…
Und die Moral von der Geschicht´?

Die Ehe ist ein wicht´ges Ding,
nicht nur betreffs des gold´nen Rings.
Ob Mann, ob Frau, obgleich das Paar,
die Trennung stellt so ein´ges klar.
Doch ist das Band noch nicht durchschnitten,
musst Du um Ehescheidung bitten.
Sonst hast Du irgendwann zum Schluss
endlosen Schrecken mit Verdruss...

Ihr Magdeburger Rechtsanwalt Andreas Dahm

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