Lohnt sich ein Bausparvertrag noch?

Bausparer sparen in regel­mäßigen Raten Eigen­kapital an. Müssen mit einem solchen Vertrag aber auch Nachteile hinnehmen. Das kann Bausparen unattraktiv machen.
Der Bausparvertrag war in der Bundesrepublik vor allem in den 70er und 80er Jahren eine beliebte Form, um sich ein Darlehen für ein Eigenheim zu sichern. Sinn und Zweck des Bausparens ist, Eigenkapital anzusparen, das später als Bauspardarlehen ausgezahlt werden kann. In erster Linie wird und wurde Bausparen zur Immobilienfinanzierung eingesetzt. Es ist aber auch möglich, den Bausparvertrag als reinen Sparvertrag zu nutzen. Eine Verpflichtung, das Bauspardarlehen in Anspruch zu nehmen, gibt es nicht. 
Insofern hatte der Bausparvertrag in der Vergangenheit einen guten Ruf. Allerdings hat das Bausparen auch Tücken. Insbesondere in der aktuellen Niedrigzinsphase kann man eine Immobilie kostengünstiger über ein Tilgungsdarlehen finanzieren. Eine Bausparkasse warb kürzlich mit dem Slogan „Das beste Bauspardarlehen aller Zeiten“, vergaß dabei aber den Zusatz, dass auch die derzeitigen Abschlussgebühren die höchsten aller Zeiten sind und die Zinsen die niedrigsten. Ein  weiterer Nachteil des Bausparens ist, dass man im Falle einer vorfristigen Kündigung kein Anrecht auf Sparprämien hat und sogar Abschläge auf die eingezahlte Summe hinnehmen muss. Die Abschlussgebühr kann bis 1,6 Prozent  der Bausparsumme betragen, ist in jedem Fall verloren. Braucht ein Bausparer sein Geld schnell, zahlt er auf sein Erspartes für die vorzeitige Auszahlung Zinsen. Für Menschen mit geringem Einkommen ist der Sparvertrag aber immer noch eine günstige Alternative, um Eigenkapital zu bilden. Allerdings befreit der Sparvertrag nicht die nochmalige Bonitätsprüfung, wenn man dann ein Baudarlehen beantragt. Mit dem Bausparvertrag erwirbt man zwar ein Anrecht darauf, jedoch keinen rechtsverbindlichen Anspruch.
Als Bauherr lässt sich derzeit für die eigene Sicherheit bei einer Baufinanzierung eine langfristige Zinsbindung – beispielsweise über 20 Jahre – aushandeln. Dazu würde ich auf jeden Fall raten. Man kann sogar Zinsbindungen bis zu 30 Jahren aushandeln. Der Kreditnehmer hat nach Ablauf von zehn Jahren nach Vollauszahlung ein halbjährliches Kündigungsrecht, sollten die Zinsen gefallen sein. Dann kann er den Restbetrag durch ein günstigeres Darlehen ersetzen. Auch ein Recht auf Sondertilgung, auf Tilgungsänderung oder Tilgungsaussetzung während der Laufzeit des Kredites sollten Sie mit der entsprechenden Bank vereinbaren. Der Bausparvertrag ist grundsätzlich ein standardisiertes Massenprodukt, das in vielen Fällen auf sich ändernde Lebenssituationen nicht angepasst werden kann. Deshalb halte ich ihn in der jetzigen Zeit für keinen attraktiven Finanzierungsbaustein bei einer Immobilienfianzierung. Da die gesamte Materie einer Baufinanzierung ein sehr komplexes Unterfangen mit vielen Fallstricken sein kann, ist es immer empfehlenswert, wenn Sie sich einen erfahrenen Baufinanzexperten an die Seite holen. Matthias Kühne

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