Aber sicher! Schutz für Azubis

Zurzeit erhalte ich Anrufe von Eltern mit der Frage, ob ihr Kind noch bei ihnen versichert ist, wenn es jetzt nach Schulabschluss eine Ausbildung beginnt. Das „Kind“ selbst hat ganz andere Fragen im Kopf, da sind Versicherungen reine Nebensache.

Ja, liebe Eltern, während Lehre oder Studium behält Ihr Nachwuchs noch wichtigen Versicherungsschutz der Familie: bei der Haftpflicht, bei einer Familien-Unfallversicherung und auch beim Hausrat. Solange die jungen Leute nur vorübergehend aus der elterlichen Wohnung ausziehen, sind also die mitgenommenen Dinge wie Klamotten, Laptop und Lieblingstasse mitversichert. Erst wenn sie selbst einen Hausstand gründen, brauchen sie ihre eigene Hausratpolice. Allerdings würde ich diese auch schon empfehlen, wenn in der Studentenbude wertvolle Anschaffungen stehen und die Versicherungssumme der Eltern dafür eventuell nicht ausreicht.

Mit dem neuen Lebensabschnitt kann neuer Absicherungsbedarf entstehen: Wer zum Beispiel ein Auslandssemester oder -praktikum plant, sollte für den Fall einer Erkrankung in dieser Zeit vorbeugen – mit einer Auslandskrankenversicherung, die für die gesamte Aufenthaltsdauer gilt. Denn die gesetzliche Krankenversicherung zahlt in den meisten Ländern keine Arztkosten oder nur zum Teil.

Man denkt nicht gern an so etwas – aber auch junge Menschen können schwer erkranken oder infolge eines Unfalls dauerhaft arbeitsunfähig werden. Mit einer monatlichen Rente aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung würden sie dann wenigstens ihren Lebensunterhalt absichern, vor allem, wenn die Eltern eines Tages nicht mehr unterstützen können. Deshalb rate ich gleich zu Ausbildungsbeginn zur „BU“.

Ihr Kind freut sich bestimmt schon auf den großen Schritt in die Selbstständigkeit. Gegen möglichen Trennungsschmerz der Eltern gibt es leider keine Versicherung. Ihre Jennet Pchayeck aus dem Kundendienst-Center der ÖSA Versicherung

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