Matthias Kühne: Maklerwerden ist nicht schwer …

Immobilienmaklern werden häufig negative Etiketten angeheftet. Dabei sind es die gesetzlichen Voraussetzungen, die deren rechtliche Stellung schwächt und „schwarzen Schafen“ Chancen eröffnet.

Vorurteile sind stets schnell bei der Hand. Und Immobilienmaklern werden gern die Etiketten „teuer“ und sogar „faul“ angeheftet. In jeder Branche gibt es „schwarze Schafe“ und genau solche sorgen dann für den schlechten Ruf einer ganzen Zunft. Ein Grundproblem, das Immobilienkaufleuten die Arbeit schwermacht, lässt sich bereits aus der rechtlichen Stellung ableiten. Der Beruf ist nämlich nicht geschützt und im Prinzip kann jeder ohne Wissens- und Erfahrungsnachweise nach § 34c der Gewerbeordnung eine Zulassung als „Makler, Bauträger, Baubetreuer“ beantragen. Liegen amtsseitig keine Erkenntnisse vor, ob jemand in „ungeordneten Vermögensverhältnissen“ lebt oder anderweitig für die „Leitung des Betriebes“ nicht geeignet ist, wird eine Gewerbezulassung in der Regel nicht versagt. Da trifft der schöne Spruch zu: Maklerwerden, ist nicht schwer, Maklersein dagegen sehr.

Makler müssen sich im Grundstücksrecht ausgezeichnet auskennen, einen Verkauf manchmal innerhalb von Erbauseinandersetzungen oder Scheidungen zustandebringen. Grundbücher, Notar-, Darlehensverträge müssen gelesen und verstanden sein, in vielen Fällen ist es nötig, Käufer und Verkäufer von Immobilien über die Auswirkungen der Verträge aufzuklären. Vollständige und korrekte Exposés müssen angefertigt werden und zwischen Verkäufer und Käuferpartei ein für beide Seiten akzeptabler Preis erzielt werden.

Da Immobilienkäufe bereits gesetzlich vorgeschrieben mit hohen Zusatzkosten wie Grunderwerbssteuer oder Notargebühren belastet sind, erscheint die Arbeit eines Maklers häufig wie ein überflüssiger Ballast. Seit einiger Zeit wird in der Politik ein sogenanntes „Bestellerprinzip“ für Maklerkosten diskutiert. Damit ist gemeint, dass derjenige den Makler bezahlt, der Kauf oder Verkauf in Auftrag gegeben hat und es folgt keine Kostenteilung zwischen den beteiligten Parteien. So eine Regelung würde am Ende keinen Cent sparen, weil die Maklergebühr so oder so im Preis der Immobilie enthalten wäre. Manche ungerechtfertigte Kritik an Maklerkosten ließe sich dadurch umgehen, würde der Gesetzgeber eine Gebührentabelle – wie bei Anwälten, Notaren oder Steuerberatern üblich – verabschieden.

Alle diese Unwegsamkeiten öffnen einerseits Türen und Tore für „schwarze Schafe“ und anderseits für unangemessene Vorurteile. Wie können Sie nun die Spreu von Weizen trennen und einen seriösen und kompetenten Dienstleister für eine Immobilienangelegenheit finden? Ganz einfach: Wenn Sie auf das Kriterium Erfahrung eines Maklers setzen, werden Sie in den meisten Fällen eine korrekte und rechtlich einwandfreie Abwicklung für Ihre Immobilie erhalten. Matthias Kühne

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