Gemeinhin werden Medien als „Vierte Gewalt“ im Staate bezeichnet, obwohl das Staatsrecht eigentlich nur Legislative, Exekutive und Judikative kennt. Aus der historischen Tatsache, dass Berichterstattung und öffentliche Diskussionen das politische Geschehen beeinflussen können, bildete sich die Vorstellung über eine publikative Gewalt heraus. Doch die Welt ist in Bewegung und die so genannte „Vierte Macht“, in der sich Presse und Rundfunk begriffen, bröckelt.